Die Nutzfläche eines UV-Bestrahlungsgerätes ist jene zusammenhängende Fläche, die als repräsentativ für die bestrahlte Fläche des Körpers oder Köperteils (Anm.:richtig: Körperteils) anzusehen ist und die die Bedingung „g 2 0,4“ für die Gleichmäßigkeit der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke erfüllt.
Die Gleichmäßigkeit der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke bestimmt sich nach folgender Formel:
g 2 = E ery, min/ E ery, max
Hiebei bedeutet:
g 2 die Gleichmäßigkeit der erythemwirksamen Bestrahlungsstärke E ery, min/ E ery, max das Verhältnis der kleinsten erythemwirksamen Bestrahlungsstärke (E ery,min ) zur größten erythemwirksamen Bestrahlungsstärke (E ery, max ) auf der Nutzfläche.
Für die Einteilung der Geräte nach der Nutzfläche gilt folgende Tabelle:
Bestrahlungsgerätebezeichnung | Mindestabmessung eines in der Nutzfläche liegenden Rechtecks | |
Länge m | Breite m | |
Gesichtsbestrahlungsgerät ........... | 0,3 | 0,3 |
Teilkörperbestrahlungsgerät .......... | 0,5 | 0,5 |
Ganzkörperbestrahlungsgerät zur einseitigen Bestrahlung ............ | 1,6 | 0,5 |
Ganzkörperbestrahlungsgerät zur mehrseitigen Bestrahlung ........... | 1,6 | 0,5 |
Sofern ein UV-Bestrahlungsgerät mehreren Gerätearten nach der Tabelle zugeordnet werden kann, ist die Kennzeichung für jede Nutzfläche getrennt vorzunehmen.
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