BundesrechtVerordnungenDelegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Niederösterreich und an den LH von Oberösterreich

Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Niederösterreich und an den LH von Oberösterreich

In Kraft seit 01. Juli 1994
Up-to-date