BundesrechtVerordnungenDelegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Salzburg und an den LH der Steiermark

Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Salzburg und an den LH der Steiermark

In Kraft seit 11. Juli 1985
Up-to-date