BundesrechtVerordnungenDelegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Kärnten und an den LH der Steiermark

Delegierung von Befugnissen einer elektrischen Leitungsanlage an den LH von Kärnten und an den LH der Steiermark

In Kraft seit 07. September 1983
Up-to-date