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Verwendung des Wortes „Konditorei“ in der äußeren Geschäftsbezeichnung
§ 3
§ 3
In Kraft seit 01. November 1981
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§ 3 — Verwendung des Wortes „Konditorei“ in der äußeren Geschäftsbezeichnung
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Diese Verordnung tritt mit 1. November 1981 in Kraft.
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