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Bundesrecht
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Verordnung über den Ersatz der Ausbilderprüfung durch andere Prüfungen
§ 2
§ 2
In Kraft seit 01. Juli 1979
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§ 2 — Verordnung über den Ersatz der Ausbilderprüfung durch andere Prüfungen
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Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1979 in Kraft.
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