Codara
Recht
Themen
Über uns
Bundesrecht
Verordnungen
Ausübungsvorschriften für Adressenbüros
§ 8
§ 8
In Kraft seit 01. Juli 1979
Up-to-date
+K
Im Gesetz anzeigen
§ 8 — Ausübungsvorschriften für Adressenbüros
Im Gesetz anzeigen
Rückverweise
Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1979 in Kraft.
Rückverweise
Keine Verweise gefunden