01.07.1992
Zusatzprüfung
§ 5. Nach erfolgreich abgelegter Lehrabschlußprüfung in den Lehrberufen Binder, Drechsler, Karosseur, Landmaschinenmechaniker, Leichtflugzeugbauer, Skierzeuger oder Tischler kann eine Zusatzprüfung im Lehrberuf Wagner abgelegt werden. Diese hat die Gegenstände ,Prüfarbeit' und ,Fachgespräch' zu umfassen. Für diese Zusatzprüfung gelten § 2, § 4 und § 6 Abs. 1.
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