(1) Diese Verordnung tritt mit 1. Juli 1999 in Kraft.
(2) Mit Ablauf des 30. Juni 1999 tritt die Verordnung des Bundesministers für Landesverteidigung vom 28. Juli 1972, mit der Teile des Kolomannsberges zum Sperrgebiet erklärt werden, BGBl. Nr. 322, außer Kraft.
Keine Verweise gefunden
Rückverweise