Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind in einem Lageplan im Maßstab 1:1 000 durch eine rote Linie gekennzeichnet. Dieser Lageplan ist zur Einsicht aufzulegen
1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Heeres-Bau- und Vermessungsamt),
2. beim Amt der Salzburger Landesregierung und beim Amt der Oberösterreichischen Landesregierung und
3. bei den Gemeinden Thalgau und Tiefgraben.
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