Anerkennung von Rückkehrausweisen als Paßersatz
Vorwort
Art. 1
Rückkehrausweise, die österreichischen Staatsbürgern von einem Mitgliedstaat der Europäischen Union gemäß dem Beschluß der im Rat vereinigten Vertreter der Regierungen der Mitgliedstaaten der Europäischen Union vom 25. Juni 1996, ABl. L 168/4, ausgestellt werden, werden als Paßersatz anerkannt.