Die Planunterlage nach § 1 ist zur Einsicht aufzulegen
1. beim Bundesministerium für Landesverteidigung (Heeres-Bau- und Vermessungsamt),
2. beim Amt der Niederösterreichischen Landesregierung und
3. bei den Gemeinden Blumau-Neurißhof und Günselsdorf.
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