(1) Der im Bereich der Gemeinden Eggendorf, Ebenfurth, Sollenau, Pottendorf und Tattendorf gelegene Übungsplatz Großmittel wird, soweit im folgenden nicht anderes bestimmt ist, zum Sperrgebiet erklärt.
(2) Die Grenzen dieses Sperrgebietes sind durch eine rote Linie gekennzeichnet
1. in einem Übersichtsplan im Maßstab 1 : 25 000 und
2. in drei Katasterplänen, Blatt 1 bis Blatt 3, jeweils im Maßstab 1 : 5 000.
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