BundesrechtVerordnungenSchifferausweis österreichischer Staatsbürger als Paßersatz

Schifferausweis österreichischer Staatsbürger als Paßersatz

In Kraft seit 10. Juni 1993
Up-to-date

§ 1

Die gemäß § 9 des Bundesgesetzes vom 26. Jänner 1989 über die Binnenschiffahrt (Schiffahrtsgesetz 1990), BGBl. Nr. 87/1989, in der Fassung BGBl. Nr. 452/1992 in Verbindung mit § 11.08 sowie Anlage 7 der Wasserstraßen-Verkehrsordnung vom 27. April 1993, BGBl. Nr. 265, für österreichische Staatsbürger ausgestellten Schifferausweise werden als Paßersatz anerkannt.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit dem auf ihre Kundmachung folgenden Tag in Kraft.

§ 3

Mit dem Inkrafttreten dieser Verordnung tritt die Verordnung des Bundesministers für Inneres vom 2. August 1990 über die Anerkennung von Schifferausweisen österreichischer Staatsbürger als Paßersatz, BGBl. Nr. 540, außer Kraft.