§ 3 — Feststellung von Durchschnittssätzen für Gruppen von Bestandobjekten für die Selbstberechnung der Bestandvertragsgebühr
Ist die Höhe der Leistungen im Zeitpunkt des Entstehens der Gebührenschuld ziffernmäßig unbekannt, so sind folgende Werte exklusive Umsatzsteuer je Monat und je Quadratmeter Nutzfläche anzusetzen:
a) für Betriebskosten (ohne Heizung und ohne Warmwasser) 1,30 Euro,
b) für die Heizkosten 0,58 Euro,
c) für die Warmwasserkosten 0,29 Euro.
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