+K
Produkte
Enterprise
Recht
Themen
Bundesrecht
Verordnungen
Beginn der Führung des Finanzstrafregisters
Beginn der Führung des Finanzstrafregisters
In Kraft seit 29. November 1997
Up-to-date
Beginn der Führung des Finanzstrafregisters
Durchsuchen
Info
Mehr
Art. 1
Vorwort
Art. 1
Der Beginn der Führung des Finanzstrafregisters wird mit 1. Jänner 1998 festgelegt.