BundesrechtVerordnungenVerordnung zu § 2 Abs. 2 EStG 1988

Verordnung zu § 2 Abs. 2 EStG 1988

In Kraft seit 20. Dezember 1996
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Art. 1

Als Verwalten unkörperlicher Wirtschaftsgüter ist sowohl die Verwaltung von Anlagevermögen als auch die Verwaltung von Umlaufvermögen zu verstehen. Darunter fällt insbesondere auch der gewerbliche Handel mit unkörperlichen Wirtschaftsgütern.