§ 11 — Steuerliche Einstufung von Fahrzeugen als Personenkraftwagen und Kombinationskraftwagen
Rückverweise
Fahrzeuge, die Sport- oder Luxuscharakter aufweisen, sind von der Einstufung als Kastenwagen, Pritschenwagen und Klein-Autobus im Sinne dieser Verordnung ausgenommen.
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