BundesrechtVerordnungenAufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern2. ABSCHNITT Nichtbuchführungspflichtige Handels- und Gewerbetreibende§ 6

§ 6 

In Kraft seit 01. Januar 1984
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