BundesrechtVerordnungenAufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern4. ABSCHNITT Aufzeichnungspflichten und Geltungsbereich§ 11

§ 11 

In Kraft seit 01. Dezember 2001
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