BundesrechtVerordnungenAufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern4. ABSCHNITT Aufzeichnungspflichten und Geltungsbereich§ 10

§ 10 

In Kraft seit 01. Januar 1984
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