BundesrechtVerordnungenAufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern4. ABSCHNITT Aufzeichnungspflichten und GeltungsbereichArt. 2

Art. 2 Artikel II

In Kraft seit 11. Januar 1997
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