Art. 2 Artikel II — Aufstellung von Durchschnittssätzen für die Ermittlung der abziehbaren Vorsteuerbeträge bei bestimmten Gruppen von Unternehmern
Gliederung
4. ABSCHNITT Aufzeichnungspflichten und Geltungsbereich
Art. 2 Artikel II
Artikel I ist erstmals auf Vorsteuerbeträge anzuwenden, die in das Kalenderjahr 1997 fallen.
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