BundesrechtVerordnungenErrichtung einer zweiten Notarstelle in Mistelbach

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Mistelbach

In Kraft seit 25. Juni 1999
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Mistelbach errichtet.