BundesrechtVerordnungenErrichtung einer zweiten Notarstelle in Scheibbs

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Scheibbs

In Kraft seit 15. Mai 1999
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1999 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Scheibbs errichtet.