BundesrechtVerordnungenErrichtung einer zweiten Notarstelle in Pottenstein

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Pottenstein

In Kraft seit 11. August 1999
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes Wr. Neustadt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Pottenstein errichtet.