BundesrechtVerordnungenErrichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Ottakring

Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Ottakring

In Kraft seit 11. August 1999
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 2000 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Ottakring errichtet.