BundesrechtVerordnungenErrichtung einer zweiten Notarstelle in Spittal an der Drau

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Spittal an der Drau

In Kraft seit 20. August 1998
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1999 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Spittal an der Drau errichtet.