BundesrechtVerordnungenErrichtung einer zweiten Notarstelle in Feldkirchen in Kärnten

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Feldkirchen in Kärnten

In Kraft seit 20. August 1998
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1999 eine weitere Notarstelle mit den Amtssitz in Feldkirchen in Kärnten errichtet.