Wird ein Gerät unter den in § 4 Abs. 1 der PVV 2011 beschriebenen Bedingungen und über Druckerzeugnisse, zB einen Versandhandelskatalog, zum Verkauf, zur Vermietung oder zum Ratenkauf angeboten, muß die Druckschrift alle im Anhang III aufgeführten Angaben enthalten.
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