BundesrechtVerordnungenErrichtung einer zweiten Notarstelle in St. Johann im Pongau

Errichtung einer zweiten Notarstelle in St. Johann im Pongau

In Kraft seit 13. Juni 1997
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1998 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in St. Johann im Pongau errichtet.