BundesrechtVerordnungenErrichtung einer dritten Notarstelle in Tulln

Errichtung einer dritten Notarstelle in Tulln

In Kraft seit 01. November 1997
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes St. Pölten wird mit Wirksamkeit vom 1. März 1998 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Tulln errichtet.