BundesrechtVerordnungenErrichtung einer zweiten Notarstelle in Klosterneuburg

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Klosterneuburg

In Kraft seit 09. Februar 1996
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1997 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Klosterneuburg errichtet.