BundesrechtVerordnungenErrichtung einer zweiten Notarstelle in Stockerau

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Stockerau

In Kraft seit 08. November 1995
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes Korneuburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1996 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Stockerau errichtet.