BundesrechtVerordnungenErrichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Donaustadt

Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Donaustadt

In Kraft seit 14. Oktober 1995
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1996 eine weitere Notarstelle mit den Amtssitz in Wien-Donaustadt errichtet.