BundesrechtVerordnungenUmstellung des Firmenbuches auf ADV gemäß § 28 FirmenbuchgesetzArt. 1

Art. 1

In Kraft seit 01. September 1993
Up-to-date

Die Umstellung des Firmenbuches auf automationsunterstützte Datenverarbeitung wird für die mit Handelssachen betrauten Gerichtshöfe erster Instanz hinsichtlich des im § 2 Z 11 FBG genannten Rechtsträgers (Privatstiftungen) angeordnet.

Diese Verordnung tritt mit dem Privatstiftungsgesetz, BGBl Nr. 694/1993, in Kraft.

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