BundesrechtVerordnungenErrichtung einer vierten Notarstelle in Dornbirn

Errichtung einer vierten Notarstelle in Dornbirn

In Kraft seit 17. Juli 1993
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1994 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Dornbirn errichtet.