Auslandsunterhaltsgesetz - Kanadische Provinzen
Vorwort
Art. 1
Die Gegenseitigkeit mit den kanadischen Provinzen British Columbia, Nova Scotia (Neuschottland) und Saskatchewan ist im vollen Umfang (auch hinsichtlich der Vollstreckung vollstreckbarer gerichtlicher Entscheidungen oder sonstiger vollstreckbarer Schuldtitel) verbürgt.