BundesrechtVerordnungenAuslandsunterhaltsgesetz - Australien

Auslandsunterhaltsgesetz - Australien

In Kraft seit 11. Juli 1992
Up-to-date

Art. 1

Die Gegenseitigkeit mit Australien ist im vollen Umfang (auch hinsichtlich der Vollstreckung vollstreckbarer gerichtlicher Entscheidungen oder sonstiger vollstreckbarer Schuldtitel) verbürgt.