BundesrechtVerordnungenErrichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Hietzing

Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Hietzing

In Kraft seit 28. Mai 1992
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1993 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Hietzing errichtet.