BundesrechtVerordnungenErrichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Döbling

Errichtung einer dritten Notarstelle in Wien-Döbling

In Kraft seit 01. März 1991
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1992 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Döbling errichtet.