BundesrechtVerordnungenErrichtung einer zweiten Notarstelle in Hallein

Errichtung einer zweiten Notarstelle in Hallein

In Kraft seit 12. Mai 1990
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes Salzburg wird mit Wirksamkeit vom 1. Oktober 1990 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Hallein errichtet.