BundesrechtVerordnungenErrichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Leopoldstadt und einer zweiten Notarstelle in Wien-Simmering

Errichtung einer vierten Notarstelle in Wien-Leopoldstadt und einer zweiten Notarstelle in Wien-Simmering

In Kraft seit 01. Dezember 1989
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen Wien wird mit Wirksamkeit vom 1. Februar 1990 je eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Wien-Leopoldstadt und in Wien-Simmering errichtet.