BundesrechtVerordnungenErrichtung einer achten Notarstelle in Innsbruck

Errichtung einer achten Notarstelle in Innsbruck

In Kraft seit 04. November 1989
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes Innsbruck wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1990 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in der Landeshauptstadt Innsbruck errichtet.