BundesrechtVerordnungenErrichtung einer vierten Notarstelle in Feldkirch

Errichtung einer vierten Notarstelle in Feldkirch

In Kraft seit 04. November 1989
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes Feldkirch wird mit Wirksamkeit vom 1. Juli 1990 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Feldkirch errichtet.