BundesrechtVerordnungenErrichtung einer fünften Notarstelle in Klagenfurt

Errichtung einer fünften Notarstelle in Klagenfurt

In Kraft seit 11. September 1987
Up-to-date

Art. 1

Im Sprengel des Landesgerichtes Klagenfurt wird mit Wirksamkeit vom 1. Jänner 1988 eine weitere Notarstelle mit dem Amtssitz in Klagenfurt errichtet.