Das Justizministerium hat hinsichtlich des Vorganges bei der Bewerbung um Notarstellen, bei der Qualificirung der Bewerber und bei Erstattung der Besetzungsvorschläge für Notarstellen den nachfolgenden Erlass vom 31. October 1887, Z 9172, an alle Notariatskammern gerichtet und bringt den Gerichten denselben mit der Weisung zur Kenntnis, die Angelegenheiten, welche sich auf die Besetzung von Notarstellen beziehen, möglichst zu beschleunigen.
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