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Einsetzung eines Bundesjugendbeirates
§ 1
§ 1 Einsetzung des Bundesjugendbeirates
In Kraft seit 22. Juli 1999
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§ 1 Einsetzung des Bundesjugendbeirates — Einsetzung eines Bundesjugendbeirates
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Beim Bundeskanzleramt wird ein Bundesjugendbeirat eingesetzt.
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