Diese Verordnung tritt mit 1. Mai 1988 in Kraft; mit gleichem Zeitpunkt tritt die Verordnung des Bundesministers für Auswärtige Angelegenheiten vom 17. Mai 1974, BGBl. Nr. 308, mit der dem Bundesministerium für Gesundheit und Umweltschutz gemäß § 15 des Bundesministeriengesetzes 1973 gewisse Ermächtigungen erteilt werden, außer Kraft.
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