BundesrechtVerordnungenEinräumung von Privilegien und Immunitäten

Einräumung von Privilegien und Immunitäten

In Kraft seit 01. September 1980
Up-to-date

§ 1

Bediensteten einer Spezialorganisation der Vereinten Nationen, die an einem mit Zustimmung der Österreichischen Bundesregierung im Wiener Internationalen Zentrum untergebrachten Büro dieser Spezialorganisation auf Grund eines Beschlusses der Organisation, der sie angehören, eine vorübergehende oder dauernde Tätigkeit in Österreich ausüben, werden Vorrechte und Immunitäten im gleichen Umfang eingeräumt, wie sie den vergleichbaren Bediensteten der Vereinten Nationen auf Grund von bestehenden Verträgen eingeräumt wurden.

§ 2

Diese Verordnung tritt mit 1. September 1980 in Kraft.