BundesrechtVerordnungenEinräumung von Privilegien und Immunitäten§ 4

§ 4

In Kraft seit 01. Januar 1979
Up-to-date

(1) Vorbehaltlich der Abs. 2 und 3 tritt diese Verordnung mit 1. Jänner 1979 in Kraft.

(2) § 3 Abs. 3 tritt mit 1. Jänner 1980 in Kraft.

(3) Die in § 1 Abs. 1 Z 1 bis 6 und Abs. 3 Z 1 vorgesehenen Befreiungen werden rückwirkend ab 1. Jänner 1973 gewährt.

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